Freistellungsauftrag: Freibetrag optimal nutzen
Mit dem Freistellungsauftrag sparen Sie automatisch Steuern auf Ihre Kapitalerträge. Nutzen Sie Ihren jährlichen Freibetrag von 1.000€ optimal aus.
Alles was Sie über die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland wissen müssen. Von der Kapitalertragsteuer bis zum Freistellungsauftrag - verstehen Sie Ihre Steuerpflicht beim Trading.
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer. Diese wird automatisch von BaFin-regulierten Brokern abgeführt.
Vergeben Sie den kompletten Freibetrag an Ihren Haupt-Broker für maximale Automatisierung.
Teilen Sie den Freibetrag entsprechend Ihrer erwarteten Gewinne auf die verschiedenen Anbieter auf.
Passen Sie die Aufteilung jährlich an Ihre aktuelle Situation an.
Nutzen Sie beide Freibeträge optimal aus, auch bei getrennten Depots.
Besteuerung: Ausschüttungen werden sofort versteuert
Vorteil: Regelmäßiges passives Einkommen
Nachteil: Sofortiger Steuerabzug reduziert Wiederanlage
Besteuerung: Vorabpauschale + Verkaufsgewinn
Vorteil: Stundungseffekt, mehr Kapital arbeitet
Nachteil: Komplexere Besteuerung
Die Vorabpauschale besteuert den fiktiven Gewinn thesaurierender ETFs. Sie wird nur fällig, wenn der ETF im Wert gestiegen ist.
Berechnung: Fondsvolumen × Basiszins × 0,7
Maximum: Tatsächliche Wertsteigerung des ETFs
Können nur untereinander verrechnet werden
Vollständig untereinander verrechenbar
Realisierung von Verlusten zum Jahresende zur Steueroptimierung
Warten Sie mindestens 30 Tage vor Wiederkauf derselben Position
Verluste können bei Depot-Übertrag übertragen werden
Bei ausländischen Brokern müssen Sie Ihre Kapitalerträge selbst versteuern. Es erfolgt keine automatische Abführung der Kapitalertragsteuer.
Alle Gewinne müssen in der Anlage KAP angegeben werden
Alle Transaktionen dokumentieren und Belege aufbewahren
Steuer wird nachträglich festgesetzt und ist zu zahlen
Ausländische Quellensteuer kann angerechnet werden
Vergessen Sie nicht, einen Freistellungsauftrag zu erteilendas spart automatisch Steuern.
Realisieren Sie Verluste noch im laufenden Jahr, um sie mit Gewinnen zu verrechnen.
Nutzen Sie Depot-Überträge statt Verkauf/Neukauf zur Erhaltung der Verlusttöpfe.
Thesaurierende ETFs bieten einen Steuerstundungseffekt gegenüber ausschüttenden.
Ja, Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5%. Der Freibetrag von 1.000€ pro Jahr ist jedoch steuerfrei.
Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Ihre Bank automatisch den jährlichen Freibetrag von 1.000€ bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Ohne diesen zahlen Sie auf alle Gewinne Steuern.
Ausschüttende ETFs werden bei Ausschüttung besteuert. Thesaurierende ETFs unterliegen der Vorabpauschale und werden beim Verkauf besteuert. Die Besteuerung erfolgt mit der Kapitalertragsteuer.
Ja, Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Aktiengewinne/-verluste können nur untereinander verrechnet werden. Nicht verrechenbare Verluste werden in Folgejahre vorgetragen.
Bei ausländischen Brokern erfolgt keine automatische Steuerabführung. Sie müssen alle Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben und versteuern.
Mit dem Freistellungsauftrag sparen Sie automatisch Steuern auf Ihre Kapitalerträge. Nutzen Sie Ihren jährlichen Freibetrag von 1.000€ optimal aus.
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