Steuer-Ratgeber Trading
Alles was Sie über die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland wissen müssen. Inklusive Freistellungsauftrag.
Mit dem Freistellungsauftrag sparen Sie automatisch Steuern auf Ihre Kapitalerträge. Nutzen Sie Ihren jährlichen Freibetrag von 1.000€ optimal aus.
Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber Ihrer Bank oder Ihrem Broker, dass Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag von der Kapitalertragsteuer befreit werden sollen.
Der Freistellungsauftrag ist ein formloses Dokument, mit dem Sie Ihre Bank anweisen, Ihren jährlichen Freibetrag bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen.
Automatische Nutzung des steuerfreien Betrags ohne nachträgliche Steuererklärung oder Antrag beim Finanzamt.
Sie erteilen Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag über einen bestimmten Betrag
Die Bank rechnet Ihre Gewinne gegen den Freibetrag und zieht nur bei Überschreitung Steuern ab
Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Jahressteuerbescheinigung mit allen Details
Empfehlung: 1.000€ an Haupt-Broker
Empfehlung: Aufteilung nach erwarteten Gewinnen
Vergeben Sie höhere Beträge an Depots mit höheren erwarteten Gewinnen
Überprüfen Sie die Aufteilung jährlich und passen Sie sie an
Behalten Sie den Verbrauch im Auge und justieren Sie bei Bedarf nach
Lassen Sie etwas Spielraum für unerwartete Gewinne
Gemeinsamer Freibetrag: 2.000€
Flexibilität: Beliebige Aufteilung zwischen den Partnern möglich
Eigener Freibetrag: 1.000€ pro Kind
Verwaltung: Durch Erziehungsberechtigte
Problem: Mehr als 1.000€ insgesamt vergeben
Folge: Überschreitungsbetrag wird anteilig gekürzt
Lösung: Summe aller Aufträge regelmäßig prüfen
Problem: Alte Steuernummer statt Steuer-ID verwendet
Folge: Auftrag wird nicht anerkannt
Lösung: 11-stellige Steuer-ID verwenden (seit 2008)
Problem: Verpasste Optimierungschancen
Folge: Suboptimale Nutzung des Freibetrags
Lösung: Jährliche Überprüfung und Anpassung
Problem: Freistellungsauftrag beim alten Broker vergessen
Folge: Doppelte Vergabe des Freibetrags
Lösung: Erst kündigen, dann neu vergeben
Sie können die Höhe Ihres Freistellungsauftrags jederzeit ändern:
Bei einem Brokerwechsel beachten Sie:
Bei Heirat, Scheidung oder Tod:
Offizielle Informationen zur Kapitalertragsteuer und Freistellungsaufträgen
Zur BMF-Seite ↗Detaillierte Informationen zu Steuer-ID und Freistellungsaufträgen
Zum BZSt ↗Informationen zu regulierten Brokern und Anlegerschutz
Zur BaFin ↗Diese Seite ist nur für deutsche Anleger relevant. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf das deutsche Steuerrecht und sind nur für in Deutschland steuerpflichtige Personen gültig. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Steuerberater.
pro Jahr durch Freistellungsauftrag
Ohne Freistellungsauftrag wird von jedem Gewinn automatisch 27,5% Kapitalertragsteuer abgezogen. Sie können sich die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen.
Ja, Sie können Ihren Freibetrag von 1.000€ beliebig auf verschiedene Banken und Broker aufteilen. Die Gesamtsumme darf aber nicht überschritten werden.
Wenn Sie insgesamt mehr als 1.000€ an Freistellungsaufträgen vergeben haben, werden alle Aufträge anteilig gekürzt. Das Finanzamt führt diese Kürzung automatisch durch.
Nein, der Freistellungsauftrag gilt dauerhaft bis zu seinem Widerruf. Sie sollten ihn aber jährlich überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Nein, ausländische Broker können keine deutschen Freistellungsaufträge bearbeiten. Sie müssen Ihre Gewinne selbst versteuern und können den Freibetrag über die Steuererklärung geltend machen.
Alles was Sie über die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland wissen müssen. Inklusive Freistellungsauftrag.
Eine einfache Anleitung, wie Sie Ihr Depot bei einem Online-Broker schnell und sicher kündigen können. Inklusive Vorlage.
Depot kostenlos übertragen und bis zu 80% der Trading-Kosten sparen. Komplette Anleitung mit Checkliste.